Vorsicht Falle beim Facebook Impressum
Jede nicht private Präsentation im Internet unterliegt der Impressumspflicht. Das Impressum muss leicht erkennbar sein und die vom Gesetzgeber geforderte “2-Klick-Regel” erfüllen.
Das ist nicht neu und gilt auch für die Facebook Fanpage.
Und hier beginnt es schwierig zu werden. Denn was schön aussieht – eine eigene Anwendung mit zugehöriger Reiter-Grafik – war bereits in der Vergangenheit in den mobilen Facebook-Apps nicht sichtbar. Der auf Online- und Medienrecht spezialisierte Rechtsanwalt Thomas Schwenke hatte deshalb in der Vergangenheit empfohlen, in der Info-Box einen zusätzlichen Link zum Impressum einzufügen.
Nach der letzten Änderung des mobilen Designs bietet nun auch diese Vorgehensweise leider keinen ausreichenden Schutz mehr vor einer Abmahnung, denn dort ist jetzt die lange Seitenbeschreibung sichtbar.
Bei allfacebook.de hat Thomas Schwenke nun eine aktualisierte Anleitung und Empfehlungen im Falle einer Abmahnung veröffentlicht. Die wichtigsten Empfehlungen habe ich hier zusammengefasst:
Facebook Impressum in 4 Schritten
1. Schritt: Nutzen Sie eine allgemeine Kategorie und nicht “Lokale Unternehmen”.
2. Schritt: Deaktivieren Sie bei der Adresse die Kartenansicht.
Nachteil: Dadurch gehen leider die Ortsintegration und die Empfehlungs-Box auf der Seite verloren.
3. Schritt: Schreiben Sie in der In der Kurzbeschreibung sichtbar “Zum Impressum”.
Ergänzung von Annette Schwindt: “Im Gegensatz zum iPhone ist bei Android aber nicht der komplette Beschreibungskasten in der Startansicht der Seite verlinkt, sondern nur “Weitere Informationen”, was dazu führt, dass man nicht bloß “Zum Impressum” einfügen kann (wie Thomas Schwenke rät), sondern präszisieren sollte zu “Zum Impressum bitte zu ‘Weitere Informationen’ gehen” oder ähnlich.
4. Schritt: Schreiben Sie in der Langbeschreibung am Anfang “Zum Impressum” und fügen darunter die Inhalte ein.
Fazit
Dieses leidige Thema verfolgt mich seit Beginn meiner Facebook-Aktivitäten und macht langsam keinen Spaß mehr. Was Facebook hier macht, ist absolut nutzerunfreundlich. Wir als Fanseitenbetreiber in Deutschland können schließlich weder etwas für die Impressumspflicht noch dafür, dass es dubiose Abmahnvereine so leicht haben!
Hinweis: Die hier veröffentlichten Inhalte stellen keine Rechtsberatung dar. Fragen Sie im Zweifelsfall einen Anwalt.
Veröffentlicht in: Social Media Marketing
Vielen Dank für die sehr hilfreiche Anleitung – leider wieder mal zur Impressumpflicht auf Facebook.
Ich besuche diese Seite immer wieder sehr gern, denn so weiß ich, dass ich nichts Wichtiges verpasse das tolle daran ist, ich kann die Tipps und Hinweise auch gleich in die Praxis umsetzten.
Vielen Dank an das Team.
Birgit Henke
Danke Birgit.
Ja, das Thema Impressum wird uns sicher noch länger begleiten. Ein guter Grund, ab und zu mal wieder hier vorbeizukommen 🙂
Hallo und guten Tag.
Die Hilfe ist zwar sehr nett und wichtig, aber die Umsetzung ist immer auf ein anderes Blatt geschrieben.
Da sich die technischen Anforderungen bei Facebook permanent ändern, wäre es nett auch zu erläutern, wie man auch solch ein Impressum Tab hinzufügt, da Facebook selbst sowas nicht automatisch mit anbietet.. vieleicht könnte man Facebook ja abmahnen?
Hallo Herr Al-Hakim,
ja, die technische Umsetzung ist leider nicht ganz einfach und ändert sich auch immer wieder. Wenn Sie technisch etwas versiert sind, können Sie gerne lernen, wie man eigene Anwenungen erstellt: https://www.erpa-web.de/blog/seminare/seminar-facebook-firmenseiten-erstellen/
Alternativ können Sie Ihre Fanpage auch professionell erstellen lassen. Wir machen so etwas auch: https://www.erpa-web.de/blog/facebook-fanpage-erstellen/
PS: Facebook abzumahnen wird wohl nicht zum gewünschten Ergebnis führen 😉