Widerrufsrecht und Widerrufsformular für Betreiber von Online-Shops
Mit den neuen Vorschriften des “Gesetzes zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie” ergeben sich zum 13. Juni 2014 wichtige Änderungen für Betreiber von Online-Shops, die bei Nichtbeachtung leider auch wieder eine ganze Menge Abmahnpotential beinhalten.
Neben der bisher bereits vorgeschriebenen Widerrufsbelehrung muss nun zusätzlich ein Muster-Widerrufsformular bereitgestellt werden, das dem Verbraucher die Ausübung des Widerrufsrechts erleichtern soll.
Wichtig: Diese Regelungen gelten generell dann, wenn Produkte auf einer Website verkauft werden. Also z.B. auch ohne Online-Shop über ein einfaches Bestellformular.
Die nachfolgenden Informationen enthalten in Kurzfassung die wichtigsten Anpassungen, die vorzunehmen sind. Weiterführende Links finden Sie am Ende dieses Artikels.