Vorsicht Falle beim Facebook Impressum
Jede nicht private Präsentation im Internet unterliegt der Impressumspflicht. Das Impressum muss leicht erkennbar sein und die vom Gesetzgeber geforderte “2-Klick-Regel” erfüllen.
Das ist nicht neu und gilt auch für die Facebook Fanpage.
Und hier beginnt es schwierig zu werden. Denn was schön aussieht – eine eigene Anwendung mit zugehöriger Reiter-Grafik – war bereits in der Vergangenheit in den mobilen Facebook-Apps nicht sichtbar. Der auf Online- und Medienrecht spezialisierte Rechtsanwalt Thomas Schwenke hatte deshalb in der Vergangenheit empfohlen, in der Info-Box einen zusätzlichen Link zum Impressum einzufügen.