Impressum auf der Facebook Firmenseite
Komplettes Update für die neue Chronik vom 05. April 2012
Wie fast alles im Internet-Recht ist auch dieses Thema umstritten und zeichnet sich durch unterschiedliche Rechtsprechungen aus.
Unbestritten und gerichtlich bestätigt ist, dass jede nicht private Präsentation im Internet der Impressumspflicht unterliegt. Das gilt auch für die Facebook Fanpage.
Das Impressum muss leicht erkennbar sein und die vom Gesetzgeber geforderte „2-Klick-Regel“ erfüllen. Dieser Beitrag zeigt einige Lösungsansätze, um der Impressumspflicht mit der neuen Facebook Chronik für Firmenseiten nachzukommen:
Update 26.07.2013: Die empfohlene Vorgehensweise für die Anzeige auf mobilen Facebook-Apps hat sich geändert. Den neuen Artikel dazu finden Sie hier.