Wir hatten uns in den letzten Monaten daran gewöhnt, dass in den Google-Suchergebnissen neben vielen Treffern auch ein Profilbild des Autors angezeigt wurde.
Damit ist nun Schluss, denn in Zukunft wird nur der Name des Autors auch weiterhin in den Suchergebnissen sichtbar sein. Die Bilder verschwinden wieder.
Laut Google soll diese Änderung keine Auswirkungen auf die Klickrate haben. Ob das tatsächlich so kommt, sehen wir in den nächsten Monaten.
In diesen Tagen macht Facebook ernst und nimmt die bereits im März angekündigte Umstellung der Firmenseiten auf das neue Design in Angriff.
Wer den entsprechenden Hinweis auf seiner Seite ignoriert und die Aktualisierung nicht selbst vornimmt, wird zwangsumgestellt.
Damit ist jetzt der optimale Zeitpunkt erreicht, um die Trilogie mit den wichtigsten Hinweisen zur Bedienung einer Generalüberholung zu unterziehen. Den Anfang macht wieder der Info-Bereich.
Mit den neuen Vorschriften des “Gesetzes zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie” ergeben sich zum 13. Juni 2014 wichtige Änderungen für Betreiber von Online-Shops, die bei Nichtbeachtung leider auch wieder eine ganze Menge Abmahnpotential beinhalten.
Neben der bisher bereits vorgeschriebenen Widerrufsbelehrung muss nun zusätzlich ein Muster-Widerrufsformular bereitgestellt werden, das dem Verbraucher die Ausübung des Widerrufsrechts erleichtern soll.
Wichtig: Diese Regelungen gelten generell dann, wenn Produkte auf einer Website verkauft werden. Also z.B. auch ohne Online-Shop über ein einfaches Bestellformular.
Die nachfolgenden Informationen enthalten in Kurzfassung die wichtigsten Anpassungen, die vorzunehmen sind. Weiterführende Links finden Sie am Ende dieses Artikels.
Nachdem Google in den letzten Monaten nach und nach das Layout der eigenen Anwendungen angepasst und viele Ansichten vereinheitlicht hat, war nun auch die Darstellung der Suchergebnisseiten an der Reihe.
War man beim Seitentitel bisher unterhalb von 70 Zeichen auf der sicheren Seite, gibt es in Zukunft keinen festen Wert mehr und man muss ausprobieren, was passt und was nicht. Als Anhaltspunkt dienen maximal 55 Zeichen, die in mehr als 95% der Fälle komplett angezeigt werden.
Verantwortlich für die Änderungen ist die Vergrößerung der Schriftgröße. Da die zur Verfügung stehende Fläche jedoch nicht mitgewachsen ist, führt dies zwangsläufig zu einer Reduzierung des darstellbaren Textes.
Im Rahmen der OnPage-SEO stellt dieser Title-Tag ein unverzichtbares Optimierungselement dar: Erstens lassen sich elegant wichtige Keywords an bedeutender Stelle übermitteln. Und zweitens bringt ein ansprechender und klickstarker Titel mehr Webseitenbesucher.
Jeder Klick auf eine AdWords-Anzeige kostet Geld. Deshalb ist eine permanente Überwachung des AdWords-Kontos unverzichtbar. Google bietet zahlreiche Auswertungen dazu an – die allerdings nicht immer leicht zu finden sind.
Eine spannende Frage, die mir immer wieder gestellt wird, lautet: Kann ich sehen, woher die Besucher kommen, die auf meine Anzeigen klicken?
Ja, das geht – und man kann sogar noch viel mehr analysieren, z.B. Klickpreise, Klickraten, Positionen usw. – bei größeren Städten und ausreichend Suchanfragen sogar bis zum Stadtteil.
Dieser Beitrag zeigt zwei Wege, diese Informationen aufzurufen. (mehr …)
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